Für ein Baumgutachten bohrt der Baumsachverständige einen Baum bei begründeten Verdachtsmomenten eventuell auch einmal an. Der entnommene Bohrkern liefert dem Baumgutachter bereits viele Merkmale, wie z.B. Schwingungsverhalten, Geruch, Farbe, Konsistenz. Den Bohrkern kann der Baumsachständige dann zu Testzwecken in genormten Prüfgeräten (z.B. Fractometer) unter kontrollierten Bedingungen zu Messzwecken brechen.
Bild 3: Entnahme eines Bohrspans durch den Baumgutachter für den Bruchtest